Führerschein mit 17
Auf die richtige Begleitung kommt es an
Warum Fahren mit 17?
Ziel des begleitenden Fahrens ab 17 Jahren ist es, die Verkehrssicherung junger Fahranfänger zu erhöhen. Mit dem Projekt sollen die Unfallzahlen bei Fahranfängern zwischen 17 Jahren und 24 Jahren gesenkt werden.
Der Führerschein mit 17 ist kein Freibrief für junge Raser, im Gegenteil, er stellt Anfänger länger unter Aufsicht und bietet Ihnen im Gegenzug den Anreiz früher ans Steuer zu dürfen.
Die jungen Fahranfänger dürfen ab bestandener Prüfung in Deutschland Autofahren - allerdings muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson anwesend sein. Diese Begleitperson muss in der Prüfbescheinigung des Fahranfängers eingetragen sein!
Antragstellung:
Bei der Antragstellung ist zu beachten, dass bei der Behörde - Strassenverkehrsamt Dülmen bzw. Gemeinde Nottuln, Bürgerservice - ein spezieller Führerscheinantrag gestellt werden muss!
Dieser Antrag ist ein anderer, als der für den "normalen" Führerschein!
Wir haben in der Fahrschule Musteranträge und können diese mit Euch besprechen.
Schon bei Antragstellung muss mindestens 1 Begleitperson und höchstens 3 Begleitpersonen angegeben werden! (Stand: September 2005)
Ausserdem ist zu beachten, dass dieser spezielle Führerscheinantrag teurer ist und für jede eingetragene Begleitperson eine Gebühr erhoben wird!
Ausbildung:
Der Fahrschüler darf mit 16,5 Jahren die Ausbildung der Führerscheinklasse B und BE beginnen. Die Zustimmung beider gesetzlichen Vertreter ist für die Erteilung der Fahrerlaubnis erforderlich.
Die Ausbildungsinhalte entsprechen der normalen Ausbildung für die Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. BE.
Prüfung:
3 Monate vor dem 17. Geburtstag ist die theoretische Prüfung möglich.
1 Monat vor dem 17. Geburtstag ist die praktische Prüfung möglich.
Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhält der Fahrschüler mit Vollendung des 17. Lebensjahres eine befristete Prüfungsbescheinigung. Diese ist im gesamten Bundesgebiet gültig, nicht im Ausland!
Der junge Fahrer hat die Auflage, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur in Begleitung zu fahren.
Die Fahrerlaubnis der Klasse B schließt die Führerscheinklassen M, L und S ein, diese Klassen dürfen ohne Begleitung gefahren werden, da der junge Fahrer das Mindestalter (16 Jahre) für diese Klassen schon erreicht hat.
Auch beim begleitenden Fahren mit 17 beginnt unmittelbar mit Erhalt der Prüfbescheinigung die Probezeit.
Prüfbescheinigung:
Die Prüfbescheinigung gilt als Führerschein (bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres)
Beim Fahren muss der Fahrer diese Prüfbescheinigung und einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass mitführen, da die Prüfbescheinigung ohne Passfoto ausgestellt wird!
Mit 18 Jahren erhält der junge Fahranfänger - nach Antragstellung! - einen "normalen" Kartenführerschein.
Begleitperson:
- Es muss mindestens 1 Person und höchstens 3 Begleitpersonen angegeben werden
- Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein
- Begleitperson muss mindestens 5 Jahre ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen
- Begleitperson darf höchsten 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg zum
Zeitpunkt der Antragstellung haben
- Begleitperson darf während der Fahrt nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben
Aufgabe der Begleitperson:
- Die Begleitperson hat den Status eines Beifahrers, nicht den eines "Hilfsfahrlehrers"
- Sie darf nicht in Fahrtätigkeit eingreifen.
- Der junge Fahrer ist der verantwortliche Fahrzeugführer
- Die Begleitperson ist Ansprechpartner für den Fahranfänger, soll Sicherheit beim Fahren vermitteln und kann während der Fahrt notwendige Ratschläge erteilen
Dem Begleiter wird empfohlen, sich in seine Aufgabe einweisen zu lassen!
Eine Einweisung ist bei uns in der Fahrschule möglich!
Für weitere Infos stehen wir Euch natürlich auch gerne persönlich zur Verfügung!
Info in der Fahrschule in Appelhülsen
Montags,Mittwochs und Donnerstags 18.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Infos in der Fahrschule in Darup
Montags und Dienstag von 18.00 Uhr bis 18.30 Uhr


